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Diagnose & Behandlung

Diagnose

Eine frühe Diagnose ohne Krankheitssymptome ist selten, gelegentlich wird ein Neuroblastom jedoch bei einer routinemäßigen Ultraschalluntersuchung des Fötus entdeckt oder die Ärztin/der Arzt ertastet beim bereits geborenen Baby einen Knoten. In der Regel erfolgt die Erstuntersuchung durch die Kinderärztin/den Kinderarzt, die/der im Verdachtsfall zur weiteren Diagnostik an eine onkologische Facharztpraxis oder Klinik überweist.

Zur Diagnostik kann eine Knochenmarksuntersuchung vorgenommen werden, bei der im Körper nach Krebszellen gesucht wird. Weiterhin kann per Blut- und Urinproben geprüft werden, ob der Körper einen erhöhten Zellstoffwechsel aufweist bzw. eine erhöhte Menge an Hormonen wie Adrenalin produziert. Weisen diese Untersuchungen auf das Bestehen eines Tumors hin und/oder es sind bereits Symptome aufgetreten, die den Verdacht auf ein Neuroblastom begründen, wird eine CT (Computertomografie) oder MRT (Magnetresonanztomographie) durchgeführt.

Ob der Krebs bereits gestreut hat, kann ebenfalls per CT oder MRT festgestellt werden, andere Möglichkeiten sind ein Röntgen der Knochen oder eine Knochenszintigraphie# sowie eine Untersuchung von Gewebeproben aus dem Körper.

#Die Knochen- oder Skelettszintigraphie ist eine ungefährliche Untersuchung, bei der in geringer Menge eine radioaktive Substanz injiziert wird, die sich am Knochen anreichert und es so ermöglicht, mithilfe einer speziellen Kamera Stoffwechselvorgänge am Knochenaufzuzeichnen.

Behandlungsoptionen

Die Behandlung eines Neuroblastoms ist stark abhängig vom Alter des Kindes und dem Stadium der Erkrankung. Die Behandlungsmöglichkeiten im speziellen Einzelfall sollten Sie daher auf jeden Fall mit der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt besprechen. Im Allgemeinen gibt es folgende Optionen:

  1. Operation: Entfernung des Tumorgewebes; zumeist nur teilweise möglich, so dass weitere Maßnahmen erforderlich sind
  2. Einsatz spezieller Medikamente (Chemotherapie): Abtöten bzw. Verhinderung des Wachstums der Tumorzellen; ergänzend zur Operation/bei Metastasen oder zur Vorbeugung eines Rückfalls; häufig mit starken Nebenwirkungen einhergehend
  3. Strahlentherapie: Hemmen des Tumorwachstums durch elektromagnetische Bestrahlung der betreffenden Körperregion; ergänzend zur Operation und/oder Chemotherapie; kann Nebenwirkungen mit sich bringen

In vielen Fällen werden diese drei Optionen miteinander kombiniert, mitunter werden weitere Therapieverfahren ergänzend eingesetzt, wenn z.B. Tumorreste im Körper verblieben sind.

  • MIBG-Therapie: Metajodbenzylguanidin (kurz MIBG) ist eine radioaktiv markierte Substanz, die Tumorzellen im Körper zerstören kann; teils auch zur Diagnose der Erkrankung eingesetzt
  • Hochdosis-Chemotherapie und Stammzelltransplantation: Entnahme von Stammzellen aus Blut oder Knochenmark, Zerstörung von Tumorzellen mittels hochdosierter Chemotherapie, anschl. Rückübertragung der Stammzellen; bei Hochrisikopatient*innen und/oder Tochtergeschwülsten (Metastasen)
  • Behandlung mit Retinsäuren: Zerstörung/Wachstumshemmung von Tumorzellen; wird auch bei Krankheitsrückfällen eingesetzt
  • Immuntherapie: Methode zur Beeinflussung des körpereigenen Abwehrsystems (Bekämpfung der Krebszellen durch das eigene Immunsystem)

Bitte beraten Sie sich zu allen Therapiemethoden und möglichen Nebenwirkungen mit der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt.

Kostendeckung

Aufgrund der individuellen Therapiemöglichkeiten und verschiedener Krankenversicherungen kann dieses Kapitel nur allgemeine Informationen bereitstellen. Gesetzliche Krankenversicherungen kommen zumeist für die Kosten der Basisversorgung bei Krebserkrankungen auf. Spezielle oder zusätzliche Therapien oder Behandlungen in Fachkliniken können aber Kosten verursachen, für die Sie unter Umständen selbstständig aufkommen müssen. Da jede Krankenversicherung eigene Bestimmungen und Möglichkeiten hat, ist es ratsam, sich vor Therapiebeginn zusammen mit Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt genau über die Leistungen Ihrer Krankenkasse zu informieren. Neben Behandlungskosten können auch weitere finanzielle Herausforderungen auf Sie zukommen, bspw. weil Sie längere Zeit nicht berufstätig sein können, um für Ihr Kind da zu sein. Die Deutsche Krebshilfe hat die Möglichkeiten zur Beantragung von Sozialleistungen einmal zusammengestellt.

Prognose

Allgemein gilt, je jünger die Patient*innen und je früher das Krankheitsstadium, desto besser die Heilungschancen. Bei Patient*innen der Niedrigrisikogruppe liegt die 5-Jahres-Überlebensrate# bei über 95%. In der mittleren Risikogruppe liegt die 5-Jahres-Überlebensrate bei 86%, bei Patient*innen der Hochrisikogruppe liegt sie bei unter 50%. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um statische Zahlen handelt, die auf Basis der aktuellen Studienlage berechnet wurden. Wir möchten nochmals betonen, dass jeder Krankheitsverlauf von einer Vielzahl Faktoren abhängig ist und daher individuell betrachtet werden muss. Informationen zum Krankheitsverlauf und den Risikogruppen haben wir im Abschnitt Basisinfo für Sie zusammengestellt.

Konnte eine vollständige Entfernung des Tumors vorgenommen werden, kann er bei manchen Patient*innen wiederkehren (Rezidiv). Zumeist geschieht dies in den ersten 10 Jahren nach der Therapie, weshalb in diesem Zeitraum regelmäßige Kontrolluntersuchungen vorgenommen werden sollten. Auch bezüglich möglicher Spätfolgen einzelner Behandlungen ist eine regelmäßige Kontrolle ratsam.

#Anteil der Patient*innen, die die ersten 5 Jahre nach Diagnose der Erkrankung überleben.


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